Im Juni 2010 nahm ICLS Mitglied Kirstin Janssen-Holldiek an der Überprüfungskonferenz im Kampala/ Uganda teil.

Im März 2006 hat die Gesellschaft für Völkerstrafrecht das Seminar "Moldau und der Ständige Internationale Strafgerichtshof" in Chisinau organisiert. Für zwei Tage kamen Experten aus dem moldauischen Verfassungsgericht, Justizministerium, Außenministerium und Universitäten mit Experten aus Deutschland und den Niederlanden zusammen, um die Ratifizierung des Rom-Statuts zu diskutieren.

2005 und 2006 haben Mitglieder der Gesellschaft für Völkerstrafrecht Seminare zur Einführung in die Internationale Strafgerichtsbarkeit an der Freien Universität Berlin durchgeführt. Im April 2005 und im März 2006 hat jeweils eine Studienfahrt nach Den Haag stattgefunden, um vor Ort mit Praktikern am Internationalen Tribunal für das ehemalige Jugoslawien und am Ständigen Internationalen Strafgerichtshof zu diskutieren.

2004 informieren Referenten der Gesellschaft für Völkerstrafrecht in Zentralasien über das ICC-Statut zusammen mit Pro NGO! und anderen Partnern im Rahmen des Projekts "Information and Ratification Campaign on the ICC in Central Asia and Mongolia".

Vom 9. - 11. Mai 2003 haben die Gesellschaft für Völkerstrafrecht und ihre Partner eine Konferenz in Bukarest / Rumänien zum Thema "ICC - Implementation in Eastern and Central Europe" organisiert. Verteter aus 28 Staaten diskutierten auf der zweiten internationalen Konferenz der Gesellschaft für Völkerstrafrecht.

Die erste internationale Veranstaltung der Gesellschaft für Völkerstrafrecht fand zuvor im Oktober 2000 in Berlin statt. 15 Staaten nahmen an der Konferenz in Berlin "ICC - what next? Domestic and foreign approaches to the implementation of international criminal law in national law" teil.

Alle Projekte der Gesellschaft informieren über die Idee des internationalen Strafrechts. Ferner soll die nationale Umsetzung des Rom-Statuts in die nationale Gesetzgebung gefördert werden. Denn Sicherheit und Menschenrechte sowie keine Straflosigkeit für die Begehung schwerster internationaler Verbrechen können nicht allein durch den Ständigen Internationalen Strafgerichtshof garantiert werden.

Hierzu sind auch die konzertierten und eigenständigen Beiträge der Staaten der Welt notwendig. Die Konferenzen boten ein Forum zum Wissentransfer über den Stand der Implemetierungsgesetzgebung zwischen internationalen und nationalen Experten. Referenten vom ICC und dem ICTY diskutierten mit ausgewählten nationalen Experten. Insbesondere Regierungsbeamte der staatlichen Justizministerien, der Richterschaft sowie Parlamentarier tauschten sich über Fragen hinsichtlich einer optimalen Umsetzung des Römischen Statuts in nationalen Rechts aus.